Fördermöglichkeiten für Unternehmen
und Beschäftigte:

Unsere berufspädagogischen Lehrgänge sind derzeit nicht nach AZAV zertifiziert und somit nicht über verschiedene Förderprogramme bis zu 100 % förderungsfähig. Im Rahmen der bisherigen Zertifizierungen konnten die folgenden Förderprogramme nach Bundesländern sortiert für die Teilnehmer in Anspruch genommen werden. Keine Auswirkungen hat dies auf den sog. „Bildungscheck“. Dieser ist weiterhin für Arbeitnehmer nutzbar und kann für die Kosten der Weiterbildung mit bis zu 500 Euro beantragt werden.


Bundesweite Förderprogramme


 WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und
 beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)


Zielgruppe: Ältere in KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) und gering qualifizierte Arbeitnehmer bei weiterbildungsbedingtem Arbeitsausfall.
Förderung: Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie ein Arbeitsentgeldzuschuss bei Geringqualifizierten.

www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Beschaeftigtenfoerderung/index.htm


AufstiegsBafög - Karriere inklusive


Zielgruppe: Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Förderung: Besteht aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahren - zins- und tilgungsfrei. https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/die-foerderung-50.html


 Bildungsprämie - Förderung von Prämiengutscheinen
 und Beratungsleistungen

Zielgruppe: Die Förderung wendet sich an Weiterbildungsinteressierte, die sich aus finanziellen Gründen bislang nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten. Prämiengutscheine können Erwerbstätige erhalten, die mind. 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (40.000 € bei Gemeinsamveranlagten) nicht übersteigt.
Förderung:  Mit dem Prämiengutschein wird die Erstattung von Weiterbildungs- oder Prüfungsgebühranteilen mit 50 %, maximal 500 € gefördert. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr max. 1.000,00 € (inkl. MwSt.) betragen darf. Eine zweite Komponente der Bildungsprämie ist der Spargutschein oder das Weiterbildungs-
sparen. Der Spargutschein kann ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben werden. Hiermit ist eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verlogen geht. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens. Eine Kombination von Prämiengutschein und Spargutschein ist möglich. www.bildungspraemie.info


Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen


 Bildungsscheck NRW

 
Zielgruppe: Das Förderangebot richtet sich an einzelne Beschäftigte (in Betrieben mit max. 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) mit Wohnsitz und/oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen (individueller Zugang), an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit max. 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in NRW (betrieblicher Zugang) und Berufsrückkehrende. Ausgenommen von der Förderung sind Angehörige des öffentlichen Dienstes, Selbständige und Freiberufler.
Förderung: Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Ein Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Mit dem Bildungsscheck können max. 50 % der nachgewiesenen Weiterbildungskosten, jedoch mit einer max. Förderhöhe von bis zu 500 €, bezuschusst werden. Im individuellen Zugang wird max. ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren gefördert. Im betrieblichen Zugang können KMU max. zehn Bildungsschecks innerhalb von zwei Kalenderjahren erhalten. www.arbeit.nrw.de/arbeit/beschaeftigung_foerdern/bildungsscheck/index.php


 


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Berufspädagogische Stichworte
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Geprüften Berufspädagogen IHK 

 

Ausbildungsverbund; Auftragsbezogene Ausbildung; Beschäftigungsfähigkeit; Computer in der Ausbildung; Duales System