Praktische Aufgabe (Modellhaft)

1. Bestimmung

Die Abschlussprüfung Teil 2 der gestreckten Prüfung in den industriellen Metall- und Elektroberufen gliedert sich in vier Prüfungsbereiche. Dazu zählen neben der Prüfung in zwei fachbezogenen Prüfungsbereichen – bei den Elektroberufen handelt es sich dabei um den Systementwurf und die Funktions- und Systemanalyse – die Prüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde sowie der Arbeitsauftrag. Beim Arbeitsauftrag erlauben die Prüfungsordnungen der industriellen Metall- und Elektroberufe die Wahl zwischen einem betrieblichen Auftrag oder einer modellhaft praktischen Aufgabe.

Bei der modellhaft praktischen Aufgabe handelt es sich um eine betriebsübergreifende, überbetrieblich entwickelte Aufgabe. Ein zentral vorgegebener betrieblicher Auftrag wird in all seinen Teilprozessen möglichst praxisnah unter Beobachtung des Prüfungsausschusses durchgeführt. Die modellhaft praktische Aufgabe ist in diesem Sinne ein simulierter Arbeitsauftrag, der eine ganzheitliche Handlung erfordert.

Die praktische Aufgabe wird für die industriellen Elektroberufe entweder regional durch die IHK-Prüfungsausschüsse oder überregional von der PAL erstellt. Über die Art der Entwicklung der praktischen Aufgabe entscheidet die IHK-Geschäftsführung. Die meisten Prüfungsordnungen lassen jedoch auch zu, dem Prüfungsausschuss eigene Projekte als praktische Aufgabe vorzuschlagen und sich mit der zuständigen Kammer auf die Verwendung bestimmter Ausrüstungen zu einigen.

Die modellhaft praktische Aufgabe geht zu 50% in die Abschlussprüfung Teil 2 und damit zu 30% in die Gesamtbewertung ein. Um die Vergleichbarkeit der modellhaft praktischen Aufgabe mit dem betrieblichen Auftrag zu gewährleisten, soll die praktische Aufgabe höchstens 18 Stunden dauern. Dabei wurde eine Durchführungszeit von maximal sieben Stunden festgelegt. Für das begleitende Fachgespräch, das Bestandteil der modellhaft praktischen Aufgabe ist, sind davon 20 Minuten vorgesehen. Die restlichen 11 Stunden dienen der Einarbeitung in das Thema und werden zur Vorbereitung benötigt.

Modellhaft Praktische Aufgabe (Arbeitsauftrag alt Teil der Abschlussprüfung
Teil 2: max.18 Std.)

1. Vorbereitung und Einarbeitung (max.11 Std.)
2. Praktische Durchführung (max. 7 Std.)
3. Begleitendes Fachgespräch (120 Minuten)

2. Prüfungsinhalt und Bewertung

Mit der praktischen Aufgabe werden die prozessrelevanten Qualifikationen geprüft. So beinhaltet die Prüfung die verschiedenen Aspekte der Auftragsabwicklung. Neben der Berücksichtigung der dem Kernqualifikationsbereich zuzurechnenden Prüfungsinhalte wie u.a. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (vgl. §13 (2) Abschlussprüfung der Prüfungsordnung für Elektroniker für Betriebstechnik / Elektronikerin für Betriebstechnik) bezieht sich die Prüfung vor allem auf die berufsspezifischen Fachqualifikationen. Die praktische Aufgabe wird für die in den Ausbildungsverordnungen aufgeführten Einsatzgebiete erstellt.

Prüfungs-bereich Arbeitsauftrag

1. AUFTRAGSANALYSE
     Informationene beschaffen, Schnittstsellen klären, Lösungsvarianten bewerten
     und klären

2. AUFTRAGSVORBEREITUNG
     Abläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen
     erstellen, Einsatzort berücksichtigen

3. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
    Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen, Fehler und Mängel
    beheben

4. AUFTRAGSABSCHLUSS
    Produkte übergeben, Fachauskünfte erteilen, Dokumentationen erstellen,
    Leistungen abrechnen

Bei der modellhaft praktischen Aufgabe werden die Durchführung der praktischen Aufgabe, die erstellten aufgabenspezifischen Unterlagen mit Dokumentation und das begleitende Fachgespräch bewertet. Die Durchführung der Prüfung wird von den Prüfern beobachtet. Dementsprechend findet die Prüfung an einem oder mehreren zentralen Orten statt. Das Ergebnis ist für den Prüfer selbst sichtbar, so dass er sich von dessen Qualität selbst überzeugen kann.

MODELLHAFT PRAKTISCHE AUFGABE
(Prüfung prozessrelevanter Kompetenzen)

1. BEOBACHTUNG
    der Durchführung der praktischen Aufgabe

2. DOKUMENTATION
    Aufgabespezifische Unterlagen

3. BEGLEITENDES FACHGESPRÄCH

BEWERTUNG
(50% der Abschlussprüfung Teil 2)


 

 

Gepr. Berufspädagoge, Aus- u. Weiterbildungspädagoge, Ausbildung der Ausbilder IHK