Kernqualifikationen und Fachqualifikationen

1. Bestimmung

Bei der Neuordnung der industriellen Metall- und Elektroberufe14 wurde, um die flexible Einsatzmöglichkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Unternehmen und ihre berufliche Mobilität zwischen Berufen, Betreiben, Branchen und Wirtschaftszweigen zu verbessern, eine sogenannte integrierte Vermittlung von Kern- und Fachqualifikationen eingeführt. Bei den Kernqualifikationen handelt es sich um allen industriellen Elektro- und Metallberufen gemeinsame Qualifikationen, die über die Dauer von 21 Monaten, d.h. der Hälfte der Ausbildungszeit in allen industriellen Elektro- und Metallberufen vermittelt werden. Insgesamt gibt es 11 Einzelqualifikationen bei den Elektroberufen bzw. 12 bei den Metallberufen, die von der „Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“ bis zum „Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen“ reichen.

Gemeinsame Kernqualifikation                                 

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Arbeitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz Fertigungssystemen
5. Betriebliche und technische Kommunikation
6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
7. Unterscheiden, Zuordnen und Hand haben von Werk- und Hilfsstoffen
8. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
9. Warten von Betriebsmitteln
10. Anwenden von Steuerungstechnik
11. Anschlagen, Sichern und Transportieren
12. Kundenorientierung

Berufsspezifische Fachqualifikation

13. Planen des Fertigungsprozesses
14. Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
      od. Fertigungsmaschinen
15. Einrichten von Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen
16. Herstellen von Werkstücken
17. Überwachen und Optimieren von Fertigungsabläufen
18. Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (Fachaufgaben)
     z.B. • Drehmaschinen
           • Fräsmaschinen
           • Drehautomaten
           • Schleifmaschinen

Neben den gemeinsamen Qualifikationen werden in der restlichen Ausbildungszeit, d.h. wiederum über die Dauer von 21 Monaten, die berufsspezifischen Fachqualifikationen und Fachaufgaben im betrieblichen Einsatzgebiet vermittelt. Bei den Fachqualifikationen handelt es sich um die dem jeweiligen Beruf zugeordneten Fachqualifikationen. Sie differenzieren je nach Ausbildungsberuf.

Außerdem werden in den Ausbildungsordnungen verschiedene Einsatzgebiete, d.h. typische betriebliche Handlungsfelder für den Beruf vorgeben, aus denen der Ausbildungsbetrieb auswählen kann. So werden z.B. für den Zerspannungsmechaniker bzw. die Zerspannungsmechanikerin Drehmaschinensysteme, Fräsmaschinensysteme, Drehautomatensysteme und Schleifmaschinensysteme der Einzel- und Serienfertigung als typische Einsatzgebiete angeführt. Andere Einsatzgebiete sind aber ebenfalls zulässig, wenn in ihnen die geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Der Auszubildende hat in seinem Einsatzgebiet koordinierende und problemlösende Fachaufgaben selbständig auszuführen. Die Fachaufgaben sind nicht inhaltlich konkretisiert, sondern werden durch allgemeine Lernziele beschrieben, um eine breite Anwendung zu gewährleisten.

2. Das Verhältnis von Kernqualifikationen und Fachqualifikationen in der betrieblichen Ausbildung

Die Kern- und Fachqualifikationen werden nicht getrennt, sondern miteinander verzahnt gelernt, so wie sie in der betrieblichen Praxis gebraucht werden. Die zeitliche Verteilung hinsichtlich der Vermittlung von Kern- und Fachqualifikationen ist jedoch während der Ausbildungszeit unterschiedlich. So ist der Anteil der Kernqualifikationen im ersten Ausbildungsjahr am größten und nimmt im Laufe der Ausbildung gegenüber den berufsspezifischen Inhalten mehr und mehr ab. Nach 18 Monaten liegt das Verhältnis zwischen Kern- und Fachqualifikationen etwa bei 75:25. Gegen Ende der Ausbildung überwiegt dann der Anteil der Fachqualifikationen.

Ziel ist es, die inhaltlichen Bestandteile der Ausbildung wie die allgemeine Grundbildung, die berufsübergreifende Spezialbildung sowie die berufs- und fachrichtungsspezifische Spezialbildung nicht mehr nacheinander und aufeinander aufbauend in die Ausbildung einzubinden, sondern die zur Bewältigung typischer beruflicher Handlungsabläufe erforderlichen Kern- und Fachqualifikationen in einem entsprechenden betrieblichen Umfeld integriert zu vermitteln. Die Kern- und Fachqualifikationen werden deshalb aufeinande abgestimmt und bezogen. In diesem Sinne können auch die Kernaufgaben nicht einfach 1:1 auf jeden Beruf übertragen werden, sondern verlangen nach einer berufsspezifischen Interpretation.

 Verteilung von Kern- und Fachqualifikationen über die Ausbildungszeit
 (Ausbildungsdauer/Integrierte Vermittlung)

-  Gemeinsasme Kernqualifikationen (zeitlicher Umfang: 12 Monate)

-  Berufsspezifische Fachqualifikationen + Fachaufgaben im Einsatzgebiet
   (zeitlicher Umfang: 21 Monate)


 

 

Gepr. Berufspädagoge, Aus- u. Weiterbildungspädagoge, Ausbildung der Ausbilder IHK